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[14.01.10] Da die rechtlichen Grundlagen durch die Bundesrepublik Deutschland als Verordnungsgeber derzeit noch nicht geschaffen sind, kann auch das Präqualifikationsverfahren der Ingenieurkammer Sachsen nicht wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2010 starten.
Die wesentliche Rechtsgrundlage dieses Verfahrens für freiberufliche Ingenieurleistungen ist § 5 Abs. 9 VOF 2009. Die VOF 2009 bedarf jedoch für ihre Wirksamkeit einer Umsetzung in einer novellierten Vergabeverordnung (VgV). Mit dieser wird nunmehr nicht vor April 2010 gerechnet und nicht wie bisher geplant bis 1. Januar 2010. Vor diesem Zeitpunkt ist aber die Anerkennung einer Präqualifizierung durch potentielle Auftraggeber nicht möglich.
Sobald der Termin der Entscheidung zur Vergabeverordnung sowie deren Text endgültig feststeht, werden wir umgehend alle Mitglieder der Ingenieurkammer vom Start des Präqualifizierungsverfahrens unterrichten.