Fachausschüsse
Die Vertreterversammlung beschließt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 10 SächsIngKG über die Bildung von Ausschüssen und Fachgruppen. Diese unterstützen die Vertreterversammlung und den Vorstand bei der Erfüllung der Aufgaben der Ingenieurkammer Sachsen.

Ausschuss Berufsrecht|Honorar|Wettbewerb|Vergabe
Der Ausschuss Berufsrecht|Honorar|Wettbewerb|Vergabe beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit berufsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Fragen sowie Problemen der Vergabe und Honorierung von Ingenieur- und Architektenleistungen.

Ausschuss Entwicklung|Integrierte Gebäudeplanung
Moderne Gebäude und bauliche Anlagen sind hochkomplex. Qualität, Nachhaltigkeit und Baukultur sind deshalb nur im Zusammenwirken von Fachexperten unterschiedlicher Arbeitsgebiete zu erzielen. Der Ausschuss befasst sich mit der Entwicklung der dafür erforderlichen Strukturen.

Ausschuss Landesentwicklung|Umwelt|Verkehr|Technologie
Der Ausschuss erarbeitet Strategien und fachliche Grundlagen für Ingenieure in allen Tätigkeitsfeldern. Er betreut insbesondere den Aufbau des Expertenpools und bearbeitet die Anträge zum Sächsischen Consultant Fonds.

Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit|Politik|Wirtschaft
Der Ausschuss erarbeitet Strategien für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit der Ingenieurkammer Sachsen und begleitet deren Umsetzung in der Öffentlichkeit, in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik.

Aufgabe der Ingenieurkammer Sachsen gemäß SächsIngKG ist es, Ingenieursachverständige vorzuschlagen und bei deren öffentlicher Bestellung und Vereidigung mitzuwirken. Dem Sachverständigenausschuss obliegen dazu alle Aufgaben im Bereich des Sachverständigenwesens.

Eintragungsausschuss
Der Eintragungsausschuss entscheidet gemäß SächsIngKG über die Eintragung, Versagung der Eintragung bzw. Löschung der Eintragung in die Listen der Beratenden Ingenieure, der bauvorlageberechtigten Ingenieure, qualifizierten Tragwerksplaner und der Prüfsachverständigen.

Schlichtungsausschuss
Gem. § 11 SächsIngKG hat die Ingenieurkammer Sachsen zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten (Beteiligte) ergeben, den Schlichtungsausschuss gegründet.

Ehrenausschuss
Der Ehrenausschuss ist zuständige für Ehrungen sowie die Ahndung berufsunwürdigen Verhaltens von Kammermitgliedern, vgl. § 24 SächsIngKG.

Haushaltausschuss
Der Haushaltausschuss prüft den von der Geschäftsführung vorgelegten Haushaltsplan für das nachfolgende Geschäftsjahr und legt diesen dem Vorstand zur Beratung und Verweis zum Beschluss in die Vertreterversammlung vor. Er kontrolliert die Erfüllung und berichtet am Ende des Geschäftsjahres der Vertreterversammlung. Der Haushaltausschuss erstellt für den Vorstand für jedes Rechnungsjahr den Haushaltplan.


