
Hausanschrift
Annenstraße 10
01067 Dresden
Postanschrift
PF 500253
01032 Dresden
Telefon
0351 43833-60
Telefax
0351 43833-80
E-Mail
post@ing-sn.de
[28.01.10] Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement sowie die Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen planen im Jahr 2010, bei Ausschreibungen nach VOB die elektronische Vergabe einzuführen.
[14.01.10] Die Ingenieurkammer Sachsen veranstaltet am 5. Februar 2010 in Dresden ein Seminar zu Ausschreibung und Abwicklung von Bauverträgen nach der neuen VOB. Zu den Änderungen der VOB/A 2009 bietet ibr-online zudem kostenlos (auch für Nicht-Abonnenten!) die Synopse VOB/A 2009 (endgültige Fassung) zum Herunterladen an.
[14.01.10] Ab sofort steht interessierten Unternehmen die Onlineversion des Sächsischen Ausschreibungsdienstes zur Verfügung. Die Onlineversion wird arbeitstäglich (Montag bis Freitag) aktualisiert, um so die Ausschreibungsabläufe zu verkürzen.
[14.01.10] Da die rechtlichen Grundlagen für die Präqualifizierung durch die Bundesrepublik als Verordnungsgeber derzeit noch nicht geschaffen sind, kann auch das Präqualifikationsverfahren der Ingenieurkammer Sachsen nicht wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2010 starten. Mit der Umsetzung ist frühestens ab April 2010 zu rechnen.
[10.12.09] Die Schwellenwerte für VOF-Vergaben wurden von der EU-Kommission mit Wirkung zum 1. Januar 2010 von derzeit 206.000 EUR auf 193.000 EUR reduziert. Die Anpassung erfolgte durch die Verordnung Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30.11.2009 (ABl. EU Nr. L 314 vom 01.12.2009, S. 64). Um europarechtskonforme Vergaben durchzuführen, sind die Schwellenwerte auch ohne Anpassung der deutschen Vergabeverordnung VgV zu berücksichtigen.
[26.11.09] Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) 2009 Teile A und B ist im Bundesanzeiger vom 15. Oktober 2009 bekannt gegeben worden. Das SMF und das SMWA informieren, dass die VOB 2009 Teile A und B zwar bekannt gegeben, aber von den öffentlichen Auftraggebern nicht anzuwenden sind.
[05.11.09] Die Ingenieurkammer Sachsen veröffentlicht einen aktualisierten Leitfaden zur Vergabe freiberuflicher Ingenieur- und Architektenleistungen. Der Leitfaden gibt Praxistipps für die Rechtssicherheit bei freihändig direkter Vergabe sowie zur Durchführung einfacher und transparenter VOF-Verfahren.
[13.08.09] Am 13. Juli 2009 fand ein Gespräch mit dem Vizepräsidenten des Sächsischen Rechnungshofes Herrn Prof. Dr. Karl-Heinz Binus statt, bei dem das Erfordernis der effizienteren Gestaltung von Vergabeverfahren freiberuflicher Ingenieurleistungen (freihändige Vergabe), sowie des Vorranges des Leistungs- vor dem Preiswettbewerb thematisiert wurde. Auch Praktika von Mitarbeitern des Rechnungshofes in Ingenieurunternehmen wurden vereinbart.
Am 19. Dezember 2008 hat der Bundestag jetzt doch noch den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass bei öffentlichen Aufträgen die einzelnen Leistungen in Lose aufgeteilt und getrennt nach Art oder Fachgebiet vergeben werden müssen. Die Gesamtvergabe eines Auftrags ist nur noch im Ausnahmefall möglich. Dadurch soll es mittelständischen Unternehmen einfacher gemacht werden, sich an großen öffentlichen Bauaufträgen zu beteiligen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat am 13. Februar 2009 zustimmen wird.
Eigenerklärung der Unternehmen bei Vergabeverfahren des Bundeshochbaus ausreichend. Einführung dieser Festlegung im Staatsbetrieb SIB für den Landeshochbau.
In einem konstruktiven Gespräch haben Dipl.-Ing. Joachim Stübner, Vizepräsident, und Dr.-Ing. Andreas Klengel, Geschäftsführer der Ingenieurkammer Sachsen, Vertreter des Bauamtes eines sächsischen Landkreises zur korrekten Vergabe freiberuflicher Ingenieurleistungen beraten.
Die Vergabe freiberuflicher Leistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes (derzeit 206.000 EUR) wird von zahlreichen Vergabestellen im Rahmen eines streng formalisierten Verfahrens, das eigentlich nur für Vergaben oberhalb des Schwellenwertes gilt, durchgeführt. Das führt dazu, dass der Vergabeaufwand oft gleich oder sogar höher als das letztlich zu vergebende Honorar ist.
Bei der Vergabe von Planungsaufträgen sind eine zunehmende Erhöhung des Vergabeaufwands und eine Verkomplizierung der Vergabeverfahren festzustellen. Deshalb weist die Ingenieurkammer Sachsen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass im Bereich unterhalb der EU Schwellenwerte, d.h. unter einem Auftragswert von derzeit 206.000 EUR netto, die VOF keine Anwendung findet.
Die Teilnahme an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach VOF ist für die
Ingenieurbüros mit der Erbringung verschiedener Eignungsnachweise verbunden.