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In einem konstruktiven Gespräch haben Dipl.-Ing. Joachim Stübner, Vizepräsident, und Dr.-Ing. Andreas Klengel, Geschäftsführer der Ingenieurkammer Sachsen, Vertreter des Bauamtes eines sächsischen Landkreises zur korrekten Vergabe freiberuflicher Ingenieurleistungen beraten.
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen neben den Anforderungen an ein effizientes und rechtssicheres Vergabeverfahren die Einhaltung der HOAI und die Vermeidung eines Preiswettbewerbs. Dipl.-Ing. Stübner machte deutlich, dass die HOAI als geltendes Preisrecht den Rahmen für eine nachhaltige und qualitätsvolle Planung vorgibt. Sobald die Mindestsätze der HOAI allerdings unterschritten werden, findet kein Leistungswettbewerb, sondern ein ungesetzlicher Preiswettbewerb statt. Das Ergebnis sind Leistungen, die den steigenden Qualitätsansprüchen nicht genügen und immer öfter müssen – vor allem öffentliche – Auftraggeber die Erfahrung machen, dass „wer billig baut, zweimal baut.“ Die HOAI ist deshalb zwingend einzuhalten.
Vom öffentlichen Auftraggeber wurde die hohe bürokratische Belastung bei der Auswertung von Bewerbungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens beklagt. Hierzu erläuterte Dr.-Ing. Klengel, dass Vergabeverfahren nur dann effizient und sinnvoll sind, wenn die gesamtgesellschaftlichen Kosten der Vergabe deutlich geringer als der Auftragswert sind. Überzogene Formalien und Nachweisverpflichtungen widersprechen der Intention des Gesetzgebers. Gerade kleine Projekte unterhalb des EU-Schwellenwerts können freihändig vergeben werden. Die freihändige Vergabe erlaubt die Vergabe an den zuverlässigsten und leistungsfähigsten Planer. Weder Bundes- noch Landeshaushaltsrecht erfordern in diesen Fällen die Einholung von mehreren Angeboten. Das ist auch deshalb nicht sinnvoll, weil die HOAI als geltendes Preisrecht für Auftraggeber und Leistungserbringer verbindlich den vergütungsrechtlichen Rahmen vorgibt. Der Auftraggeber hat die Arbeitsaufgaben eindeutig zu beschreiben und mit der Leistungsanfrage die wesentlichen Parameter zur Honorarermittlung wie Leistungsbild, anrechenbare Kosten, Honorarzone und zu vergebende Leistungsphasen vorzugeben. Das verhindert auch einen ungesetzlichen Preiswettbewerb.
Den Vertretern des Bauamtes wurden zur weiteren Argumentation verschiedene Veröffentlichungen und Rechtsstandpunkte der Ingenieurkammer Sachsen, u. a. auch zur Vergabe geförderter freiberuflicher Ingenieurleistungen, übergeben.
Die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen steht auch anderen Auftraggebern und Auftragnehmern für die Durchführung effizienter und rechtssicherer Vergabeverfahren gern beratend zur Verfügung.