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Eigenerklärung statt Gewerbezentralregisterauszug

Die Ingenieurkammer Sachsen setzt sich seit langem für eine Vereinfachung der Vergabeverfahren durch die Anerkennung von Eigenerklärungen ein.

Wie bereits im ingletter Nr. 13/2007 vom 6. Dezember 2007 berichtet, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Verbindung mit dem "Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" vom 14.09.2007 zwei entscheidende Neuregelungen zur Vereinfachung der Vergabeverfahren und zur Reduzierung des Bewerbungsaufwandes auf den richtigen Weg gebracht:

  1. Erlass zum "Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen" vom 17.09.2007
  2. Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/2007 vom 26.09.2007


Damit sind sowohl im Bereich des Bundeshochbaus als auch für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau des Bundes Eigenerklärungen der Bieter ausreichend. Die Einholung der Gewerbezentralregisterauszüge und damit die Überprüfung der Eigenerklärungen der bezuschlagten Bieter erfolgt durch die Vergabestellen.

Diese Festlegung wurde im Staatsbetrieb SIB auch für den Landeshochbau eingeführt.
Gleichzeitig wurde der Ingenieurkammer Sachsen mit Schreiben des SIB vom 12. Dezember 2007 mitgeteilt, dass bei freiberuflichen Leistungen, die nach den Regelungen der VOF vergeben werden, in der Regel keine Gewerbezentralregisterauszüge gefordert werden. Für das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach § 11 VOF kann eine Eigenerklärung abgegeben werden.

Die Ingenieurkammer Sachsen begrüßt diese positive Entwicklung hin zu wirtschaftlicheren Vergabeverfahren ausdrücklich und empfiehlt allen Vergabestellen, sich diesem Weg anzuschließen.

Außerdem wurde zur Verbesserung der Effizienz (Kosten-Nutzen-Verhältnis) von Vergabeverfahren durch die Fachausschüsse der Ingenieurkammer Sachsen ein "Leitfaden der Ingenieurkammer Sachsen zur Vergabe freiberuflicher Ingenieur-/Architektenleistungen" erarbeitet. Dieser baut auf dem gemeinsam von SIB, Ingenieurkammer und Architektenkammer Sachsen für Planungsleistungen im Hochbau oberhalb des EU-Schwellenwertes im Jahr 2007 erarbeiteten VOF-Vergabe-Leitfaden auf und enthält folgende  Erweiterungen von grundsätzlicher Bedeutung:

  1. Anwendungsgrenzen der VOF (Definition und Anwendung des EU-Schwellenwertes)
  2. Grundsätze für die rechtssichere, freihändige Vergabe unterhalb des EU-Schwellenwertes
  3. Verallgemeinerung für freiberufliche Ingenieurleistungen aller Bau-Fachbereiche (Hoch-/Tief-/Wasserbau etc.)


Der Leitfaden der Ingenieurkammer Sachsen steht nach Abschluss der zurzeit noch laufenden Gespräche mit den wichtigen Vergabestellen in Sachsen allen Vergabestellen und Mitgliedern als Handlungsempfehlung ab Mai/Juni 2008 zur Verfügung. Er kann vorab in der Geschäftsstelle angefordert werden.

 
© Ingenieurkammer Sachsen 2008