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Bayerische Ingenieurversorgung-Bau – Berufsständische Versorgung

Die berufsständische Versorgung ist ein öffentlich-rechtliches Versorgungssystem für die verkammerten freien Berufe und leistet Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge.

Seit dem 1. Januar 1995 besteht für Bauingenieure in Bayern die Möglichkeit – und zugleich die Verpflichtung – an der berufsständischen Versorgung (Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung) teilzunehmen.

Durch die mit einer ganzen Reihe von weiteren Bundesländern (Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen sowie Thüringen) geschlossenen Staatsverträge sind auch die Mitglieder der Berufskammern dieser Bundesländer in die berufsständische Versorgung durch das bayerische Versorgungswerk einbezogen.


Mitgliedschaft

Die Pflichtmitgliedschaft beginnt kraft Gesetzes gleichzeitig mit der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer und endet auch mit der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer. Die im Versorgungswerk erworbene Anwartschaft verfällt jedoch nicht, sondern bleibt beitragsfrei aufrecht erhalten, wird bei der Dynamisierung berücksichtigt und dann als Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente geleistet.

Freiwillige Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk kann freiwillig fortgeführt werden – aber nur dann, wenn eine Mitgliedschaft in einem anderen berufsständischen Versorgungswerk nicht möglich ist.

Wann ist eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ausgeschlossen?
Eine Mitgliedschaft ist ausgeschlossen, wenn bei Begründung der Mitgliedschaft in der Berufskammer das 45. Lebensjahr bereits vollendet ist oder Berufsunfähigkeit besteht.

Befreiungsmöglichkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung
Versorgungswerk und gesetzliche Rentenversicherung sind voneinander unabhängige Versorgungssysteme. Daher werden weder Versicherungszeiten noch Beiträge, Anwartschaften oder Renten übergeleitet oder zusammengefasst. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu Gunsten des Versorgungswerks ist nur möglich, wenn genau diejenige (Angestellten-)Tätigkeit, für die konkret die Befreiung beantragt wird, zu Pflichtmitgliedschaft in Berufskammer und Versorgungswerk führt. Ingenieure, die freiwillige Mitglieder ihrer Berufskammer sind, haben die Befreiungsmöglichkeit nicht.

Beiträge

Die Versorgungsleistungen werden mit Beiträgen finanziert, abhängig von der Art der Berufsausübung, der Höhe des Berufseinkommens und von den jeweiligen Bezugsgrößen (Beitragssatz/Beitragsbemessungsgrenze).

Selbständige entrichten einen am Berufseinkommen orientierten Beitrag analog zu Beitragssatz und -bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch ohne Berufseinkommen fällt der Mindestbeitrag an. Die aktuellen Beitragswerte finden Sie hier. Auf Antrag kann für das Jahr des Mitgliedschaftsbeginns und die fünf folgenden Jahre statt des einkommensbezogenen Beitrags der ermäßigte Beitrag von 2/10 des Regelbeitrags gezahlt werden.

Angestellte sind in der Regel nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und zahlen daher dort den vollen Rentenversicherungsbeitrag. Zum Versorgungswerk entrichten sie – wenn sie sich für eine Zusatzversorgung im Versorgungswerk entschieden haben – auf Antrag den ermäßigten Beitrag von 1/8 bzw. 1/16 des Regelbeitrags.

Eine Ermäßigung des Regelbeitrags bzw. eine Beitragsfreistellung gibt es auf Antrag auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen und der Elternzeit.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen des Versorgungswerks sind das Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen, die hierzu ergangenen Durchführungsverordnungen und die Satzung, die der Gestaltung durch den Verwaltungsrat unterfällt.

Das Versorgungswerk ist auf Beschluss der jeweiligen Selbstverwaltungsorgane seit dem 1. Januar 2006 gemeinsames Versorgungswerk für die Berufsstände der Ingenieure und der Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Das Versorgungswerk firmiert seither als “Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung”.


Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle

Laura Schäfer B.A.
Referatsleiterin Eintragungswesen und Sachverständigenwesen

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