Urkunde und Stempel für Beratende Ingenieure und Mitglieder

Die Ingenieurkammer verleiht die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur". Beratende Ingenieure erhalten eine Urkunde und einen Stempel.
Die freiwilligen Mitglieder erhalten ebenfalls bei Eintritt in die Ingenieurkammer Sachsen eine Mitgliedsurkunde und einen Stempel.
Hier finden Sie Ihren Mitgliedsantrag!
Bestellformular: Stempel für freiwillige Mitglieder
Vereinfachte Berufsausübung mit dem Ingenieurausweis

Der Ingenieurausweis dokumentiert bundesweit einheitlich Ausbildungsstand und die Qualifikation der Ingenieure. Der Ingenieur kann sich jederzeit bei Vertragsverhandlungen oder bei Auftraggebern kompetent und qualifiziert ausweisen.
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Ingenieurschilder für Beratende Ingenieure

Das Ingenieurschild signalisiert: Hier arbeiten Ingenieure, die freiwillig verbraucherorientierten berufsständischen Grundsätzen folgen und ihren Auftraggebern unabhängige Beratung, Planung und Bauüberwachung bieten.
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Mitglieds-Logo und Marke "Sachsen . Land der Ingenieure"
Urkunde und Stempel für Listen geführte Ingenieure

Bauvorlageberechtigte, qualifizierte Tragwerksplaner und Prüfsachverständige erhalten mit der Eintragung in die entsprechenden Listen eine Urkunde sowie einen Stempel.
Hier finden Sie Ihren
- Antrag für Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der BRD
- Antrag für Personen mit mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat
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