Die Interessenvertretung sächsischer Ingenieure
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Allgemeine Rechtsinformationen

Hinweise zum Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV)

[09.08.11] Die oberste Bauaufsichtsbehörde hat den Landesdirektionen Chemnitz, Dresden und Leipzig als obere Bauaufsichtsbehörden Hinweise zum Vollzug der EnEV gegeben. Um eine einheitliche Handlungsweise sicherzustellen, bitten wir ausstellungsberechtigte Ingenieure, die Hinweise zum Vollzug der Energieeinsparverordnung im Rahmen ihrer Beratungsangebote für Bauherren ebenfalls zu beachten.

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Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen

[28.06.11] Das Sächsische Staatsministerium des Innern informiert über die Bekanntmachung der Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (LTB) vom 13. Mai 2011 im Sächsischen Amtsblatt SDr. S. S 1450.

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Neufassung der EU-Richtlinie gegen Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

[07.04.11] Die Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Richtlinie 2000/35/EG) soll die schlechte Zahlungsmoral, unter der vor allem viele kleine und mittlere Ingenieurbüros leiden, beenden. Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist genau das Gegenteil der Fall. Informieren Sie sich, was Ingenieurbüros beim Abschluss künftiger Verträge beachten sollten.

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Informationen für Listen geführte Ingenieure

Bekanntmachung des SMI: Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen

[10.01.12] Der Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau wurde vom Sächsischen Staatsministerium des Innern im Sächsischen Amtsblatt Nr. 48 vom 1. Dezember 2011 (SächsABl. S. 1690) bekannt gemacht. Ab dem 1. Januar 2012 beträgt der Stundensatz für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge nach § 41 Abs. 2 Satz 4 DVOSächsBO 83 EUR.

Neufassung des Kriterienkatalogs zur Erklärung des Tragwerksplaners

[09.08.11] Das SMI informiert, dass der Vordruck „Erklärung des Tragwerksplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens nach § 12 Abs. 3 DVOSächsBO“ an den neugefassten Kriterienkatalog angepasst wurde. "Erläuterungen zur Anwendung des Kriterienkataloges nach § 12 Abs. 3 DVOSächsBO" sollen dazu beitragen, die Kriterien zu interpretieren und auf das jeweilige Bauvorhaben sachgerecht anzuwenden.

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Gesetze und Verordnungen

  • Baurecht in Sachsen
  • Gesetze des Freistaats
  • Gesetze, Satzungen und Vereinbarungen der Ingenieurkammer
  • Richtlinien und Verordnungen der Ingenieurkammer
  • Sonstige Regularien

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