Die Interessenvertretung sächsischer Ingenieure
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Anerkennung von EU-Abschlüssen

Gemäß § 4ff. SächsIngG ist die Ingenieurkammer Sachsen zuständig für die Prüfung und Anerkennung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" durch Unionsbürger.

Für das Prüfungs- und Anerkennungsverfahren entstehen Kosten lt. Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler
Referatsleiterin

T 0351 43833-65
E ziegler@ing-sn.de



Sachsen. Land der Ingenieure

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