Anerkennung von EU-Abschlüssen
Gemäß § 4ff. SächsIngG ist die Ingenieurkammer Sachsen zuständig für die Prüfung und Anerkennung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" durch Unionsbürger.
- Antrag auf Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" - Anerkennung gem. § 4 SächsIngG (EU-Bürger)
- Merkblatt - Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur"
- Informationsbroschüre "Anerkennung und Berufszugang für Ingenieure mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland"
- anabin Datenbank der Kultusministerkonferenz - Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Für das Prüfungs- und Anerkennungsverfahren entstehen Kosten lt. Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen.

Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler T 0351 43833-65 |



