Die Interessenvertretung sächsischer Ingenieure
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Ingenieur-Sachverständige

  • Auftrag der Ingenieurkammer Sachsen
    Aufgabe der Ingenieurkammer Sachsen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 SächsIngKG ist es, Ingenieursachverständige vorzuschlagen und bei deren öffentlicher Bestellung und Vereidigung mitzuwirken. Soweit die Industrie- und Handelskammern für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für das Bauwesen zuständig sind, erfolgt gem. § 2 Abs. 3 SächsIngKG die Bestellung und Vereidigung im Einvernehmen mit der Ingenieurkammer Sachsen und der Architektenkammer Sachsen.

  • Anerkannter Sachverständiger der Ingenieurkammer Sachsen
    Mitglieder können auf Antrag in das Verzeichnis der Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen werden, wenn sie die jeweils genannten Voraussetzungen erfüllen:
    • Nachweis der persönlichen Eignung und besonderen Sachkunde in einerIngenieurdisziplin außerhalb des Bauwesens
    • Nachweis einer mindestens 10-jährigen berufspraktischen Tätigkeit nach Studienabschluss auf dem beantragten Sachgebiet, Alter zwischen 30 und 62 Jahren
    • Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
    Das Eintragungs- und Prüfungsverfahren ist in der Sachverständigenrichtlinie und der Prüfungsrichtlinie geregelt.

  • Sachverständige im Bereich des Bauwesens
    Die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für das Bauwesen erfolgt durch die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer im Einvernehmen mit der Ingenieurkammer Sachsen und der Architektenkammer Sachsen auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 Nr. 6 SächsIngKG und § 36 Abs. 1, 2 und 4 GewO sowie der Verwaltungsvereinbarung über die öffentliche Bestellung und vereidigung von Sachverständigen für das Bauwesen. Das Prüfungs- und Bestellungsverfahren ist in der Sachverständigenordnung der zuständigen IHK geregelt, an die auch der Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zu stellen ist.

  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
    Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen sind, können auf Antrag in das Verzeichnis der Ingenieurkammer Sachsen übernommen werden. Näheres regelt die Sachverständigenrichtlinie

Ihr Ansprechpartner

Dr.-Ing. Gunhild Nitzsche
Referatsleiterin

T  0351 43 833-67
nitzsche@ing-sn.de

Sachsen. Land der Ingenieure

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