Prüfsachverständige
- Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen
Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (GVBl. S. 427) - in der jeweils geltenden Fassung - festgeschrieben.
Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen.
Hier finden Sie eingetragene Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen. Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau
Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (GVBl. S. 427) - in der jeweils geltenden Fassung - festgeschrieben.
Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen.Hier finden Sie eingetragene Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau.
Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler T 0351 43833-65 |

Christiane Schwibs T 0351 43833 - 73 |



