Qualifizierte Tragwerksplaner
Der Standsicherheitsnachweis gem. § 66 Abs. 2 SächsBO muss in Sachsen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 und sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, von einer Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung erstellt sein, die in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen ist.
Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner
- Antrag für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
- Antrag für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat
- Checkliste - Zugangsvoraussetzungen für die Eintragung bei der Ingenieurkammer Sachsen
Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens als qualifizierter Tragwerksplaner
Hier finden Sie eingetragene qualifizierte Tragwerksplaner und eine Übersicht über die gegenseitige Anerkennung der Listeneintragung als qualifizierter Tragwerksplaner in den Bundesländern.
Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Martina Ziegler T 0351 43833-65 |

Christiane Schwibs T 0351 43833 - 73 |



